2019-10-22: Partnerschaft. Gegenstand: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i.V.m. § 57 Abs. 3 StBerG. Jeder Partner vertritt einzeln. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Partner: Grauthoff, Kathrin, Steuerberaterin, Schloß Holte-Stukenbrock, *14.07.1991; Grauthoff, Norbert, Steuerberater, Schloß Holte-Stukenbrock, *08.07.1987.