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Greczmiel Transport und Logistik GmbH

Spedition, Beauftragen, Umzugs-Profi..., Neumöbellogistik, Küchenlogistik, Fulfillment, Steig
Adresse / Anfahrt
Wongrowitzer Steig 59
12555 Berlin
3x Adresse:

Am Wald 1
16515 Oranienburg


Gewerbestraße 7
15366 Hoppegarten


Am Umspannwerk 3
15366 Neuenhagen


Kontakt
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-09-20:
Firma: Greczmiel Transport und Logistik GmbH; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Wongrowitzer Steig 59, 12555 Berlin; Gegenstand: Transport, Logistik und Lagerung fremder Güter; Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: 1. Greczmiel, Uwe, *11.09.1963, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2. Greczmiel, Kris, *16.09.1967, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 27.08.2021; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Dieter Greczmiel & Co. oHG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRA 32182 B) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 27.08.2021. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.