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Green19 GmbH

Restaurant, Golfplatz und Country Club, Pommes Frites..., Tomate, Ananasscheiben, Aussie-Burger, Bacon-Scheiben, Mungbohnensprossen, Noch-Nicht-Golfer, Salat-Bouquet, Thunfisch-Crème, Tonnato
Adresse / Anfahrt
Gahlener Straße 44
46244 Bottrop
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2016-09-01:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 18.08.2016. Geschäftsanschrift: Gahlener Str. 44, 46244 Bottrop. Gegenstand: Gastronomie und Catering; ferner Beteiligung an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Schmitz, Jenny, Oberhausen, *15.12.1984, einzelvertretungsberechtigt.

2018-09-06:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Green 19 Jenny Schmitz e.K. am 06.09.2018 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.

2018-09-06:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 16.08.2018 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.08.2018 mit dem Vermögen der Alleingesellschafterin verschmolzen, welche das Unternehmen als eingetragener Kaufmann unter der Firma "Green 19 Jenny Schmitz e.K." mit Niederlassung in Bottrop weiterführt. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des neuen Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.