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GreenTeam Reik Uhlemann GmbH

Friedrich-Ebert-Gesamtschule, Iserlohn-Hennen, Mehrgenerationenpark..., Glörpark, Heilig-Geist-Hospiz, Veischedetal, Verfasse
Adresse / Anfahrt
Kalmecke 6
59846 Sundern (Sauerland)
Kontakt
8 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 8 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2015-01-22:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2014. Geschäftsanschrift: Kalmecke 6, 59846 Sundern. Gegenstand: Herstellen und Unterhalten von Außenanlagen in den Bereichen des privaten und öffentlichen Wohnungsbaues (Hausgärten, Siedlungsgrün, Dach- und Terrassengärten u. ä.), der öffentlichen Bauten (Schulen, Krankenhäuser, Verwaltungsgbebäude, Kasernen) und des Verkehrsbegleitgrüns (Straßen, Schienenwege, Wasserstraßen, Flugplätze u. ä.) sowie von Bauwerksbegrünungen im Außen- und Innenbereich; Herstellen und Unterhalten von Sport- und Spielplätzen, Außenanlagen an Schwimmbädern, Freizeitanlagen u. ä., Herstellen und Unterhalten von landschaftsgärtnerischen Sicherungsbauwerken in der Landschaft mit lebenden und nicht lebenden Baustoffen; Herstellen und Unterhalten von vegetationstechnischen Baumaßnahmen zur Landschaftspflege und zum Umweltschutz; Drän-, Landgewinnungs- und Rekultivierungsarbeiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Goeke, Ingo, Soest, *21.12.1970; Uhlemann, Reik, Sundern, *12.02.1968, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-04-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 05.04.2016 hat die Ergänzung des Gesellschaftsvertrages um § 12a beschlossen.

2016-09-08:
Die Gesellschafterversammlung vom 30.08.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 12a beschlossen.