2017-07-10: Aktiengesellschaft. Satzung vom 05.07.2017. Geschäftsanschrift: Kurt-Schumacher-Str. 18-20, 53113 Bonn. Gegenstand: Die Verwaltung eigener Vermögenswerte. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Hundt, Angelika, Wesseling, *02.11.1975. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
2018-02-05: Die Hauptversammlung vom 19.01.2018 hat eine Änderung der Satzung in § 1 Abs. und mit ihr die Änderung der Firma sowie weiter in § 2 Abs. (Unternehmensgegenstand) beschlossen. Neue Firma: Greenfield Technology Aktiengesellschaft. Änderung zur Geschäftsanschrift: Johannstr. 37, 40476 Düsseldorf. Neuer Unternehmensgegenstand: Beratung, Herstellung und Implementierung von Software und Hardware. Nicht mehr Vorstand: Hundt, Angelika, Wesseling, *02.11.1975. Bestellt als Vorstand: Ackermann, Lars, Witten, *21.07.1973; Enns, Nelli, Vettweiß, *21.02.1976; Enns, Dimitri, Vettweiß, *01.06.1972, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-02-27: Die Hauptversammlung vom 19.01.2018 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 25.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 beschlossen sowie diese insgesamt neu gefasst. 75.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:
2020-05-29: Die Hauptversammlung vom 29.04.2020 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 126.000,00 EUR aus Gesellschaftsmitteln und die entsprechende Änderung der Satzung in § 4 Abs. 1 und 2 beschlossen; § 4 wurde durch einen Abs. 6 ergänzt. 201.000,00 EUR. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 29.04.2025 um bis zu insgesamt EUR 100.500,00 durch ein oder mehrmalige Ausgabe neuer Namens-Stammaktien und/oder Namens- Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bareinlagen zu erhöhen und hierbei auch über den Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre zu beschließen. Die Ermächtigung umfasst die Befugnis, bei mehrmaliger Ausgabe von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht weitere Vorzugsaktien ohne Stimmrecht auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe bei der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital festzulegen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: