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Greenwood Group GmbH

Geiselgasteig, Requisiten und Kostümen, Bühnentechnik..., Kinoproduktionen, Werbefilmproduktionen
Adresse / Anfahrt
Bavariafilmplatz 7
82031 Grünwald
1x Adresse:

Leopoldstraße 10
80802 München


Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
9x HR-Bekanntmachungen:

2016-10-11:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.09.2016. Geschäftsanschrift: Theresienhöhe 30, c/o Blitzstart Holding AG, 80339 München. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gogalla, Katja, München, *11.04.1968; Selnes, Randi Mette, München, *02.03.1978, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2016-12-15:
Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2016 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Firma, Gegenstand. Neue Firma: Cine-Mobil Holding GmbH. Geschäftsanschrift: Leopoldstr. 10, c/o Paragon Partners GmbH, 80802 München. Neuer Unternehmensgegenstand: Erwerb, Verwalten und Veräußerung von Gesellschaften und Unternehmen im eigenen Namen im In- und Ausland, insbesondere der Cine-Mobil GmbH. Bestellt: Geschäftsführer: Dr. von Moeller, Krischan Ernst Nikolaus, München, *21.07.1964, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Gogalla, Katja, München, *11.04.1968; Selnes, Randi Mette, München, *02.03.1978.

2017-01-12:
Die Gesellschafterversammlung vom 09.01.2017 hat die Änderung des § 3 (Dauer der Gesellschaft, Geschäftsjahr) der Satzung beschlossen.

2017-02-01:
Die Gesellschafterversammlung vom 23.01.2017 hat die Satzung neu gefasst. Dabei wurde geändert: Sitz, Gegenstand. Neuer Sitz: Grünwald, Landkreis München. Neuer Unternehmensgegenstand: Erwerb, Verwalten und Veräußerung von Gesellschaften und Unternehmen im In- und Ausland insbesondere von Unternehmen, die im Erwerb, der Vermietung und der Veräußerung von technischem Filmequipment tätig sind.

2017-02-02:
Bestellt: Geschäftsführer: Baumgart, Jörg Michael, Penzberg, *09.07.1970, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-07-09:
Personendaten geändert, nun: Geschäftsführer: Baumgart, Jörg Michael, München, *09.07.1970, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-09-03:
Die Gesellschafterversammlung vom 24.08.2021 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 2.027,00 EUR und die Änderung der Ziff. 3 der Satzung beschlossen. Neues Stammkapital: 27.027,00 EUR.

2022-06-23:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.05.2022 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 5.728,00 EUR zur Durchführung der Verschmelzung mit der Rental Holding GmbH mit dem Sitz in Köln und die Änderung der Ziff. 1 und 3 (Stammkapital) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Greenwood Group GmbH. Neues Stammkapital: 32.755,00 EUR.

2022-06-30:
Die Rental Holding GmbH mit dem Sitz in Köln ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 16.05.2022 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.