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Greth Gaststätten GmbH

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Adresse / Anfahrt
Landungsplatz 14
88662 Überlingen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2018-07-09:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.06.2018. Geschäftsanschrift: Landungsplatz 14, 88662 Überlingen. Gegenstand: Der Betrieb von Gaststätten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Vatandas, Kürsad, Überlingen, *07.02.1981, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2018-12-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 11.10.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit "RISTORANTE Arena und Tatavitto OHG", Überlingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 705213) auf 26.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 26.000,00 EUR. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 11.10.2018 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 11.10.2018 die offenen Handelsgesellschaft unter der Firma "RISTORANTE Arena und Tatavitto OHG", Überlingen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 705213) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.