2007-12-17: Aktiengesellschaft. Satzung vom 19.10.2007. Gegenstand: Herstellung und Handel mit Metallerzeugnissen und artverwandter Produkten aller Art. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Vorstandsmitglied mit einem Prokuristen. Vorstand: Grohe, Oliver, Alpirsbach, *08.04.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-09-28: Die Hauptversammlung vom 13.03.2015 hat die Änderung der Satzung in § 1 Ziff. 1 beschlossen. Firma geändert; nun: Grohe Technology AG. Einzelprokura mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen: Schulz, Wilhelm, Freudenstadt, *14.07.1972.
2020-05-18: Die Gesellschaft ist aufgrund des Umwandlungsbeschlusses vom 02.04.2020 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma "Grohe Technology GmbH", Loßburg gemäß § 190 ff. UmwG formwechselnd umgewandelt. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern des an dem Formwechsel beteiligten Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.