2008-07-11: Die Eintragung zu Nr. 1 ist von Amts wegen wie folgt berichtigt: Geschäftsführer:; Hoffmann, Frank, *21.11.1959, Frankfurt (Oder); mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten. Prokura: Nicht mehr Prokurist: Herrmann, Petra, geb. Richter.
2012-01-27: Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung des Wohlfahrtswesens und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen jeweils mit dem Ziel, Menschen mit geistiger, seelischer oder körperlicher Behinderung in das Arbeitsleben einzugliedern. Um diese Satzungszwecke zu verwirklichen, errichtet und betreibt die Gesellschaft Werkstätten für Menschen mit Behinderung zur Schaffung geeigneter Arbeitsplätze. In diesem Zusammenhang unterhält die Gesellschaft die zur Förderung erforderlichen betreuenden und beratenden Dienste und übernimmt die seelsorgerische Betreuung der Menschen mit Behinderung. Gegenstand der Gesellschaft können auch arbeits- und sozialpädagogische Hilfen zur Arbeit sowie zur beruflichen Qualifizierung sein. Ziel ist es, Menschen mit Beeinträchtigungen rehabilitativ zu fördern, um ihnen auf diesem Weg die Möglichkeit zu eröffnen, in den allgemeinen Arbeitsmarkt eingegliedert zu werden. Die Arbeit der Gesellschaft vesteht sich als Teil des diakonischen Auftrages, den Jesus Christus seiner Kirche gegeben hat: Sie betätigt sich im Sinne der Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche. Die Gesellschaft ist verpflichtet, den Geist des Evangeliums in ihren Werkstätten und Einrichtungen lebendig zu halten. Die Gesellschaft gewährt ganzheitliche Hilfe und steht allen Hilfebedürftigen ohne Rücksicht auf Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität offen. Die Gesellschaft ist Mitglied im als Spitzenverband der freien Wohlfabrtspflege anerkannten "Diakonischen Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.V.". Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung und Förderung des Gesellschaftszwecks dienlich sind. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art oder Anteile an solchen Untemehmen übernehmen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.12.2011 ist der Gesellschaftsvertrag geändert in § 2 (Zweck und Gegenstand der Gesellschaft) und insgesamt neu gefasst..