2016-01-11: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.02.2010. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.11.2015 ist der Sitz von Bonn nach Köln verlegt und entsprechend der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Abs. 2 (Sitz). Geschäftsanschrift: Deutz-Mülheimer-Straße 183, 51063 Köln. Gegenstand: die Projektentwicklung in der Immobilienwirtschaft. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Gronewald, Wolfgang, Köln, *30.06.1981, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-04-06: Die Gesellschafterversammlung vom 03.04.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Ziffer 1. und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Ferner wurde der Gegenstand des Unternehmens und entsprechend der Gesellschaftsvertrag in § 2 Ziffer 1 geändert. Neue Firma: Gronewald Bedachungen GmbH. Neuer Unternehmensgegenstand: der Betrieb einer Dachdeckerei und Bauklempnerei, das Erbringen von Maurer- und Stahlbetonwerkleistungen und die Projektentwicklung in der Immobilienwirtschaft.
2018-08-21: Die Gesellschafterversammlung vom 18.07.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR zur Durchführung der Ausgliederung beschlossen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.07.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.07.2018 das Vermögen der Wolfgang Gronewald Dachdecker e.K. mit Sitz in Köln als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.