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Gross Mode GmbH

Bekleidungsgeschäft, Modellbeispiele, Modehaus...
Adresse / Anfahrt
Adolf-Münch-Weg 1
57627 Hachenburg
1x Adresse:

Koblenzer Straße 9
57627 Hachenburg


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2013-07-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.06.2013. Geschäftsanschrift: Koblenzer Str. 9, 57627 Hachenburg. Gegenstand: Groß- und Einzelhandel mit Bekleidung, Textilien und Accessoires aller Art. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Grieß, Doris, Hachenburg, *15.02.1964; Schürg, Volker, Streithausen, *12.01.1963, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-11-06:
Nicht mehr Geschäftsführer: Grieß, Doris, Hachenburg, *15.02.1964. Die Gesellschafterversammlung vom 02.10.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) beschlossen.

2013-12-18:
Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.11.2013 im Wege des Formwechsels in die Gross Mode GmbH & Co. KG mit Sitz in Hachenburg (Amtsgericht Montabaur, HRA 21465) umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.