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Grossmann & Haas RechtsanwaltsGmbH GmbH

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Adresse / Anfahrt
Kronenstraße 24
70173 Stuttgart
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
7x HR-Bekanntmachungen:

2014-02-10:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 05.02.2014. Geschäftsanschrift: Kronenstraße 24, 70173 Stuttgart . Gegenstand: Die Beratung und Vertretung in Rechtsangelegenheiten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Grossmann, Thomas, Stuttgart, *16.02.1956; Haas, Manfred, Waiblingen, *16.09.1959, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-02-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.02.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 (Jahresabschluss und Gewinnverwendung) Abs. 3 beschlossen. Bestellt als Geschäftsführer: Pflaumer, Michael, Stuttgart, *07.02.1974, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Grossmann, Thomas, Stuttgart, *16.02.1956.

2018-05-17:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.04.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 8 beschlossen.

2018-07-02:
Einzelprokura: Ziemer, Angelika, Stuttgart, *04.02.1970.

2022-06-09:
Nicht mehr Geschäftsführer: Haas, Manfred, Waiblingen, *16.09.1959. Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 190.05.2022 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH", (Amtsgericht Freiburg i. Br. 705233) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-06-13:
Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 13.06.2022 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-06-13:
Aufgrund offensichtlichen Schreibversehens von Amts wegen berrichtigt: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 19.05.2022 mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH", (Amtsgericht Freiburg i. Br. 705233) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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