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Grossmann Finanzmanagement GmbH & Co. KG

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Hainstraße 1
25524 Itzehoe
1x Adresse:

Fehrsstraße 5
25524 Itzehoe


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3x HR-Bekanntmachungen:

2019-08-08:
1 Satz 1 (Nr. 1, Nr. 2) GewO die Anlagevermittlung und -beratung von Anteilen oder Aktien an Investmentvermögen im Rahmen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist das Unternehmen nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Anteile oder Aktien an Hedgefonds im Sinne des § 283 KAGB werden nicht vermittelt. Vermittlung von lmmobiliardarlehen nach § 34 i GewO. Vermittlung von Versicherungen nach § 34 d GewO, Vermittlung von Darlehen und Immobilien nach § 34c GewO.). Geschäftsanschrift: Hainstraße 1, 25524 Itzehoe; Vertretungsregelung: Ist ein persönlich haftender Gesellschafter vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei persönlich haftende Gesellschafter oder durch einen persönlich haftenden Gesellschafter in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Umbrella Treuhand I GmbH, Neubrandenburg (Amtsgericht Neubrandenburg, HRB 7771); mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Kommanditgesellschaft

2019-08-20:
Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungsvertrages vom 07.08.2019 das aus dem Vermögen des Inhabers ausgegliederte einzelkaufmännische Unternehmen "Hans-Günter Großmann e.K." mit Niederlassung in Itzehoe (Amtsgericht Pinneberg, HRA 7780 PI) im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme als Ganzes übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.

2020-07-08:
Prokura: 1. Großmann, Hans-Günter, *31.07.1961, Itzehoe; Einzelprokura

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