2014-01-21: (Gegenstand: Vertrieb von Zeitungen und Zeitschriften, pressenahen- bzw. presseähnlichen Produkten, sowie Logistikdienstleistungen und Tabakgroßhandel). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hagenbleckstraße 44, 30455 Hannover. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Grossounion Verwaltungs GmbH, Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 210651). Gesamtprokura gemeinsam mit einem persönlich haftenden Gesellschafter oder einem anderen Prokuristen: Herpold, Lutz, Seelze, *27.08.1966.
2014-07-29: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 16.06.2014 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.06.2014 und der Gesellschafterversammlung der übertragenden Rechtsträger jeweils vom 16.06.2014 Teile des Vermögens der PRESSEVERTRIEB KARL CRÄMER GMBH & Co. KG mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRA 20292) sowie Teile des Vermögens der Pressevertrieb Schwarz GmbH & Co. KG mit Sitz in Bad Fallingbostel (Amtsgericht Walsrode HRA 366) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2014-08-07: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (Amtsgericht Hannover, HRA 20292) am 30.07.2014 wirksam geworden. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers (Amtsgericht Walsrode, HRA 366) am 31.07.2014 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht:
2018-12-19: Firma geändert, nun: Neue Firma: Grossounion Nord GmbH & Co. KG. Geändert, nun: Persönlich haftender Gesellschafter: Grossounion Nord Verwaltungs GmbH, Hannover .
2019-08-02: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.12.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.2018 und des Inhabers des übertragenden Rechtsträgers vom 21.12.2018 Teile des Vermögens der Hans Küpper, Groß- und Kleinvertrieb von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigen e.K., Inhaber Dipl. Betriebswirt Hans-Eckhardt Küpper mit Sitz in Uelzen (Amtsgericht Lüneburg, HRA 120259) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-08-02: Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 21.12.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.12.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.12.2018 Teile des Vermögens der PV Carlsen & Lamich GmbH & Co. KG mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRA 7255 Kl) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-08-09: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 06.08.2019 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-09-02: Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 08.08.2019 wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.