2021-09-27: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 13.10.2020. Die Gesellschafterversammlung vom 13.07.2021 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Der Sitz ist von Köln nach Stuttgart verlegt. Bisher: "(Altstadtsee 436. V V GmbH)"; nun: Geschäftsanschrift: Am Wallgraben 99, 70565 Stuttgart. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand: Verlagstätigkeiten, Film - und TV-Produktionen sowie Vermarktung, Durchführung und Organisation von Veranstaltungen, Kongressen, Workshops und Seminaren sowie Beratungstätigkeiten, insbesondere zur Förderung bewussten Lebens, sowie Handel und Publikation mit und von Produkten um das Thema "bewusst leben und denken". Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Bestellt als Geschäftsführer: Grube, Udo, geb. Alt, Lüdinghausen, *31.03.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Doina, Roman, Bonn, *26.05.1978.
2021-11-15: Die Gesellschafterversammlung vom 12.10.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlagen) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Durchführung der Abspaltung um 105.000,00 EUR auf 130.000,00 EUR erhöht. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag anschließend um weitere 1.000,00 EUR auf 131.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 131.000,00 EUR. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HORIZON bewusst leben & denken GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 748361) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 21.10.2021 mit Nachtrag vom 11.11.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 21.10.2021 und 11.11.2021 den Teilbetrieb "Altgeschäft" mit allen Aktiva und Passiva sowie alle zugehörigen Teilen des Vermögens auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2021-11-17: Berichtigung von Amts wegen aufgrund Schreibversehens und deshalb nochmal neu vorgetragen: Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "HORIZON bewusst leben & denken GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 748361) hat im Wege der Abspaltung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 12.10.2021 mit Nachtrag vom 11.11.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 12.10.2021 und 11.11.2021 den Teilbetrieb "Altgeschäft" mit allen Aktiva und Passiva sowie alle zugehörigen Teilen des Vermögens auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) abgespalten (Abspaltung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.