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Mittelmeizen 3
73499 Wört
1x Adresse:

Badbuckstraße 16
73499 Wört


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2x HR-Bekanntmachungen:

2021-12-17:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.11.2021. Geschäftsanschrift: Badbuckstraße 16, 73499 Wört. Gegenstand: Das Erbringen von Dienstleistungen im Transport- und Verkehrsgewerbe einschließlich Verkehrsdienstleistungen, Garten- und Landschaftsbau sowie Aus- und Weiterbildung von Lkw-Fahrern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Grund, Jürgen, Wört, *30.12.1981, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2021-12-30:
Die Gesellschafterversammlung vom 29.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 14 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 25.100,00 EUR. Der Einzelkaufmann Grund, Jürgen, Wört, *30.12.1981 hat als Inhaber der Firma "Bagger & Transport Grund e. K.", Wört (Amtsgericht Ulm HRA 727837) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 29.12.2021 und des Versammlungsbeschlusses vom 29.12.2021 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.