Suchen
Orte:
A B C D E F G ... H I J K L M N
O P Q R S T U V W X Y Z

Grundareal Dr. Berger GmbH & Co. KG

Wohngebäude, Bedienfreundlichkeit, Kulturbrauerei..., Ideal für Langzeitaufenthalte, Möblierte Apartments, Subject/Apartment, Penthouses, Kollwitz-Platz, apartberlin
Adresse / Anfahrt
Knaackstraße 86
10435 Berlin
2x Adresse:

Rondeel 25
22301 Hamburg


Niederwaldstraße 3
09123 Chemnitz


Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2017-04-20:
Firma: Grundareal Dr. Berger GmbH & Co. KG Immobilien- und Vermögensverwaltung; Sitz / Zweigniederlassung: Berlin; Geschäftsanschrift: Knaackstraße 86, 10435 Berlin; Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt die Gesellschaft allein. Persönlich haftender Gesellschafter: 1. Grundareal Dr. Berger GmbH, Hohen Neuendorf (Amtsgericht Neuruppin, HRB 4618 NP); mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Kommanditgesellschaft; Der Sitz der Gesellschaft ist von Hohen Neuendorf (Amtsgericht Neuruppin, HRA 638 NP) nach Berlin verlegt. Bemerkung: Tag der ersten Eintragung: 05.04.1974

2019-01-08:
Änderung zu Nr. 1: aufgrund Sitzverlegung nunmehr: Persönlich haftender Gesellschafter: Grundareal Dr. Berger GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 185885 B); mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen

2021-03-17:
Rechtsverhaeltnis: Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.02.2021 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die ABS-Scherell Lauchhammer Grundstücksbeteiligung UG mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 187218 B) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist.