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Grunder Gourmet Party- und Event-Catering GmbH & Co. KG

Gästehaus, Hotelresort, Hofgut Menschenhaus..., Caterer und Eventspezialist, Eventspezialist im Saarland, Ihr saarländischer Caterer, Buffets, Ingbert, Wiesn, Wiesentascherl, Oktoberfest-Erlebnis
Adresse / Anfahrt
Konrad-Zuse-Straße 8
66459 Kirkel
Kontakt
7 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 7 Mitarbeiter
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2011-09-01:
(Zum einen das Party- und Event-Catering, zum anderen die Vermittlung und Vermarktung von Ausstattungen für Partye-vents und sonstige Veranstaltungen, sowie alle Geschäfte, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, sowie die Arbeitnehmerüberlassung.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Konrad-Zuse-Straße 8, 66459 Kirkel. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter und deren jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich in eigenem Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Persönlich haftender Gesellschafter: Grunder Gourmet Party- und Event-Catering Verwaltungs-GmbH, Kirkel (Amtsgericht Saarbrücken HRB 19610).

2011-10-31:
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 29.08.2011 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 29.08.2011 Teile des Vermögens, und zwar die in der Anlage 1 des vorgenannten Ausgliederungsvertrages vom 29.08.2011 aufgeführten Vermögensteile des von dem Einzelkaufmann Grunder, Kai *10.11.1969, Bexbach, unter der Firma Kai Grunder e.K. in Kirkel (Amtsgericht Saarbrücken HRA 11106) betriebenen Unternehmens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung - zur Aufnahme - unter Fortbestand des übertragenden Rechtsträgers, gemäß §§ 123 ff UmwG i.V.m. §§ 152 ff UmwG übernommen. Die Ausgliederung ist mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 26.10.2011 wirksam geworden.Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger, deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2022-02-02:
Einzelprokura: Behrens, Silke, Waldmohr, *21.08.1981.

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