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Grundstücksverwaltung und Kommunikationsservice GmbH

beschränkter, Grundstücksgesellschaft, Haftung...
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40213 Düsseldorf
1x Adresse:

Kavalleriestraße 12
40213 Düsseldorf


Kontakt
Formell
3x HR-Bekanntmachungen:

2007-07-03:
Nicht mehr Geschäftsführer: Wessel, Frank Ulrich, Düsseldorf, *05.07.1958. Bestellt als Geschäftsführer: Schmidt, Joachim, Herne, *06.05.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2008-04-01:
Die Gesellschafterversammlung hat am 17.12.2007 beschlossen, das Stammkapital (DEM 3.650.000,00) auf Euro umzustellen, es von dann EUR 1.866.215,37 um EUR 784,63 auf EUR 1.867.000,00, sodann um weitere EUR 58.000,00 auf EUR 1.925.000,00 zu erhöhen und den Gesellschaftsvertrag in § 4 entsprechend zu ändern. Nicht mehr Geschäftsführer: Drescher, Burkhard, Stadtkämmerer, Kaarst; Wessel, Frank-Ulrich, Düsseldorf, *05.07.1958. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Die Einlagen auf das weiter erhöhte Stammkapital sind durch Einbringung von Geschäftsanteilen an anderen Gesellschaften seitens der Gesellschafter Konzentration GmbH, Norbert Römer, Magdalene Hoff und Bernhard Rapkay geleistet. Wegen der Einzelheiten und der insoweit erfolgten Festsetzungen wird auf die beim Gericht eingereichten Urkunden Bezug genommen.

2017-12-06:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.09.2017 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 20.10.2017 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Hotelverwaltungsgesellschaft Stenden GmbH mit Sitz in Kerken-Stenden verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.