2013-01-03: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 31.05.1979, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 27.11.2012 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in §§ 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr), 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 3 (Stammkapital) und mit ihr die Sitzverlegung von Stuhr (bisher Amtsgericht Walsrode HRB 110542) nach Herzberg am Harz beschlossen. Geschäftsanschrift: Siemensstraße 6, 37412 Herzberg am Harz. Gegenstand: Härten und Vergüten von Metallteilen sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen, insbesondere an solchen, die sich mit der Wärmebehandlung und Beschichtung von Komponenten aus überwiegend metallischen Werkstoffen befassen oder bei solchen Unternehmen beteiligt sind; die Nutzung und Verwaltung von Grundstücken, Grundstücksteilen und grundstücksgleichen Rechten; die Übernahme und Wahrnehmung von zentralen Verwaltungs- und Leitungsaufgaben für eigene Beteiligungsgesellschaften. Stammkapital: 2.500.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Wüstefeld, Peter, Norderstedt, *05.05.1967. Geschäftsführer: Schrader-Gerdes, Paola, Osterode am Harz, *02.04.1971, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-02-21: Nicht mehr Geschäftsführer: Wüstefeld, Peter, Norderstedt, *05.05.1967. Einzelprokura: Rosenthal, Wilfried, Osterode, *17.08.1963.
2014-02-06: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 05.11.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 05.11.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 05.11.2013 mit der Gruppe HEAT GMBH mit Sitz in Herzberg am Harz (AG Göttingen HRB 3797) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2015-08-28: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2015 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.07.2015 mit der GTS-Holding GmbH mit Sitz in Sylt/Westerland (Amtsgericht Flensburg, HRB 9105 FL) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2019-02-21: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.12.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.12.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.12.2018 mit der Gruppe HEAT Sachsen GmbH mit Sitz in Reinsberg verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.