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Gruppe Möllers Unternehmensberatung GmbH & Co. KG

UNTERNEHMENSBERATUNG, Mandantenbereich, Standortanalysen..., Medizintechnikservice, GMV, SERV
Adresse / Anfahrt
Annette-Allee 14
48149 Münster
Kontakt
13 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 13 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2007-10-01:
Gruppe Möllers Unternehmensberatung GmbH & Co. KG, Münster (Annette-Allee 14, 48149 Münster, Gegenstand des Unternehmens ist die wirtschaftliche und finanzielle Betreuung von Bauherren, die Vermittlung des Abschlusses und der Nachweis der Gelegenheit des Abschlusses von Zwischenfinanzierungs-, Endfinanzierungs- und Versicherungsverträgen, die Erstellung von Wirtschaftlichkeitsberechnungen sowie die Verwaltung des Grundeigentums von Bauherren während der Bau- und Nutzungszeit und die betriebswirtschaftliche Beratung für Freiberufler und Unternehmen aller Art einschließlich aller damit zusammenhängender Tätigkeiten.). Kommanditgesellschaft. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: GMV Gruppe Möllers Verwaltungs GmbH, Münster (Münster HRB 5305), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Gruppe Möllers Unternehmensberatung GmbH, Münster (Amtsgericht Münster HRB 2044) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 03.08.2007. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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