2012-09-06: (Gussputzerei). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Dresdner Straße 61, 09337 Hohenstein-Ernstthal. Inhaber: Meusel, Claus, Hohenstein-Ernstthal, *30.11.1953. Das Handelsgeschäft ist entstanden im Wege der Verschmelzung durch Aufnahme der Gussputzerei HOT GmbH mit dem Sitz in Hohenstein-Ernstthal (Amtsgericht Chemnitz HRB 20872) auf das Vermögen des Alleingesellschafters auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 30.08.2012 und des Beschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
2016-04-27: Einzelprokura: Meusel, Swen, Hohenstein-Ernstthal, *25.09.1975; Meusel, Tom, Limbach-Oberfrohna, *28.08.1981.
2020-08-03: Der Einzelkaufmann hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 17.07.2020 sowie des Beschlusses der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom selben Tag sein Vermögen als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme auf die Meusel oHG mit dem Sitz in Hohenstein-Ernstthal (Amtsgericht Chemnitz, HRA 9205) übertragen. Die Firma ist erloschen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 155 UmwG.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.