2019-08-26: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 26.07.2019. Geschäftsanschrift: Hellweg 33, 58455 Witten. Gegenstand: Gegenstand der Gesellschaft sind die Herstellung und der Vertrieb von Maschinen, Apparaten und Ersatzteilen aller Art, vornehmlich für die Hüttenindustrie und die Schwerindustrie. Die Gesellschaft kann sämtliche Geschäfte betreiben, die zur Erreichung dieses Zwecks geeignet erscheinen. Sie kann sich insbesondere auch an ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben. Stammkapital: 1.000.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Bestellt als Geschäftsführer: Wiegard, Gustav, Herdecke, *18.05.1969, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt und ohne Eintragung ausgeschieden: Geschäftsführer: Wiegard, Alexander, Wetter, *01.02.1971. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der Gustav Wiegard Maschinenfabrik GmbH & Co. KG, Witten (Amtsgericht Bochum, HRA 4734) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 26.07.2019.
2019-09-05: Berichtigt von Amts wegen: Bestellt als Geschäftsführer: Wiegard, Alexander, Wetter, *01.02.1971, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2020-10-30: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 18.08.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 18.08.2020 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 18.08.2020 mit der Gustav Wiegard GmbH mit Sitz in Witten (Amtsgericht Bochum, HRB 8757) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.