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Gut Hoch- und Tiefbau GmbH

Hochbau, Aushub, Baggerarbeiten..., Kanalarbeiten, Erdbewegungen, ZUVERLÄSSIG, Erfahrung
Adresse / Anfahrt
Gartenstraße 19
78564 Wehingen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2013-02-04:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 11.12.2012. Geschäftsanschrift: Gartenstraße 19, 78564 Wehingen. Gegenstand: die Erbringung von Werkleistungen auf dem Gebiet von Hoch- und Tiefbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Gut, Michaela, Wehingen, *11.03.1973, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2013-08-26:
Die Gesellschafterversammlung vom 31.07.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zur Durchführung der Aufnahme eines ausgegliederten Teils des Vermögens Gut, Michaela, Wehingen, *11.03.1973 als Inhaberin der Firma "Gut Hoch- und Tiefbau e.K.", Wehingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 728992) um 5.000,00 EUR auf 30.000,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 30.000,00 EUR. Die Einzelkauffrau Gut, Michaela, Wehingen, *11.03.1973 hat als Inhaberin der Firma "Gut Hoch- und Tiefbau e.K.", Wehingen (Amtsgericht Stuttgart HRA 728992) das von ihr betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsvertrages vom 31.07.2013 und des Versammlungsbeschlusses vom 31.07.2013 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.