2020-06-26: Partnerschaftsgesellschaft. Gegenstand: Die gemeinschaftliche Berufsausübung als Landschaftsarchitekten. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeweils zwei Partner vertreten die Partnerschaft gemeinsam. Einzelvertretungsbefugnis und Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB kann erteilt werden. Partner: Buchmann, Christina, geb. Wachter, Landschaftsarchitektin, Freiburg im Breisgau, *12.05.1963; Gutmann, Anna-Bathseba Karin Margot, Landschaftsarchitektin, Münstertal, *10.06.1971, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Partnerschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.