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Gysbertus Velthuizen e.K. Sascha Brandic-Velthuizen

VS-Villingen, Autolackiererei in Villingen, Autolackierungen..., Industrielackierungen, Unfallinstandsetzungen, Lackier
Adresse / Anfahrt
Margarethe-Scherb-Straße 22
78052 Villingen-Schwenningen
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
4x HR-Bekanntmachungen:

2008-11-17:
(Lackierungen jeglicher Art.). Einzelkaufmann. Geschäftsanschrift: Max-Planck-Str. 22, 78052 Villingen-Schwenningen. Inhaber: Velthuizen, Gysbertus, Villingen-Schwenningen, *08.02.1949.

2009-07-06:
Mit dem Vermögen des Inhabers (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 27.05.2009 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 27.05.2009 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Velthuizen Verwaltungs-GmbH", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i.Br. HRB 602756) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2015-06-11:
Mit dem Vermögen des Inhabers ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 19.05.2015 und des Versammlungsbeschlusses des übertragenden Rechtsträgers vom 19.05.2015 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Velthuizen Autolackierungen GmbH", Villingen-Schwenningen (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRB 601391) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

2018-11-30:
Neue Geschäftsanschrift: Margarethe-Scherb-Straße 22, 78052 Villingen-Schwenningen.

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