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H+P Autovermietung GmbH

Feinkost, Langzeitmiete, Schufafreie Finanzierung..., Einenkel, Gespannbau, Westsachsengarage, Motor-Elektrik, Meta-Produkten, Optionale, Bestätigter Kauf, Alternative zum Fahrzeugkauf
Adresse / Anfahrt
Sorge 48a
08412 Werdau
1x Adresse:

Hainstraße 139
09130 Chemnitz


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8 Ansprechpartner/Personen
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mind. 8 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2005-01-27:
Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2004 hat die Umstellung des Stammkapitals auf Euro und dessen Erhöhung um 3.924,11 EUR auf 30.000,00 EUR und die Änderung der §§ 1 (Firma, Sitz bzgl. Firma) und 4 (Stammkapital) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 04.01.2005 hat die Änderung des § 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Motor-Elektrik Vertriebs GmbH. Neuer Gegenstand: Karosserie- und Gespannbau, Betrieb eines Service-Centers mit Wartung und Reparatur von Kraftfahrzeugen aller Art, Karosserie- und Gespannbauten sowie Maler- und Lackiererarbeiten, der Vertrieb von Neu- und Gebrauchtkraftfahrzeugen sowie von Elektrobaugruppen. Neues Stammkapital: 30.000,00 EUR. Prokura erloschen: Simon, Karla, Fraureuth OT Beiersdorf, *07.08.1964.

2010-09-02:
Die Auto-Center Westsachsengarage GmbH mit dem Sitz in Werdau (Amtsgericht Chemnitz HRB 15805) und die WSG Bau- und Ingenieurgesellschaft mbH mit dem Sitz in Werdau (Amtsgericht Chemnitz HRB 15806) sind auf Grund der Verschmelzungsverträge vom 25.08.2010 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen sämtlicher Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft im Wege der Aufnahme verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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