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H²M-Architekten + Stadtplaner GmbH

Architekt, Anspruch und Konzeptstärke, Bauherrn Koordination..., Hoher gestalterischer Anspruch, Integration von Fachplanern
Adresse / Anfahrt
Buchbindergasse 5
95326 Kulmbach
Kontakt
4 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 4 Mitarbeiter
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2009-02-23:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.1.2009. Geschäftsanschrift: Stadtsteinacher Weg 28, 95326 Kulmbach. Gegenstand des Unternehmens: des Unternehmens ist die Ausführung aller Leistungsphasen nach HOAI - Hochbau - Städtebau - Projektentwicklung und Projektsteuerung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Häublein, Stephan, Kulmbach, *15.07.1974; Müller, Johannes, Ködnitz, *30.07.1974, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2011-05-30:
Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Buchbindergasse 5, 95326 Kulmbach.

2015-06-02:
Die Gesellschafterversammlung vom 18.5.2015 hat die Änderung der §§ 7,10,12,14,15 der Satzung beschlossen.

2016-07-12:
Ausgeschieden: Geschäftsführer: Häublein, Stephan, Kulmbach, *15.07.1974.

2016-12-28:
Bestellt: Geschäftsführer: Prof. Häublein, Stephan, Kulmbach, *15.07.1974, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2017-08-23:
Die H2M Architekten + Projektabwicklungs GmbH mit dem Sitz in Kulmbach ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 13.7.2017 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft als übernehmendem Rechtsträger verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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