2007-03-09: Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Huber, Stefan Michael, Stuttgart, *09.06.1967, einzelvertretungsberechtigt.
2009-03-02: Geschäftsanschrift: Adolf-Häfele-Straße 1, 72202 Nagold. Bestellt als Geschäftsführer: Schneider, Wolfgang, Esslingen am Neckar, *01.11.1966, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Gmeinwieser, Helmut, Nagold, *05.08.1943.
2010-02-08: Bestellt als Geschäftsführer: Bosch, Gerhard, Reutlingen, *12.07.1962, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Nock, Hans, Kaufmann, Rohrdorf.
2013-04-02: Bestellt als Geschäftsführer: Raith, Robert, Memmelsdorf, *09.09.1961, einzelvertretungsberechtigt.
2014-03-11: Nicht mehr Geschäftsführer: Klär, Dieter, Rheinhausen, *09.12.1948.
2015-07-24: Bestellt als Geschäftsführer: Riekena, Gregor, Stuttgart, *08.08.1977, einzelvertretungsberechtigt.
2017-08-22: Die Gesellschafterversammlung vom 20.06.2017 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 , § 5 (Geschäftsführung) und in § 6 (Wahrnehmung der Gesellschaftsrechte) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Die Beteiligung an sowie die Übernahme von Gesechäftsführung und Vertretung von Gesellschaften, die sich mit der Entwicklung, Produktion und dem Vertrieb von Beschlägen sowie von Eisen- und Metallwaren befassen, insbesondere der Häfele GmbH & Co KG, Nagold. Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte mit der Firma Häfele GmbH & Co. KG, Nagold (HR A 340164 des Amtsgerichts Stuttgart) vorzunehmen.
2018-09-03: Bestellt als Geschäftsführer: Pinto, Carlos Manuel Lima, Langen , *24.05.1971, einzelvertretungsberechtigt. Nicht mehr Geschäftsführer: Bosch, Gerhard, Reutlingen, *12.07.1962.
2019-06-11: Nicht mehr Geschäftsführer: Pinto, Carlos Manuel Lima, Langen , *24.05.1971.
2020-10-05: Bestellt als Geschäftsführer: Distl, Michael, Freiberg am Neckar, *19.10.1965, einzelvertretungsberechtigt.
2021-02-17: Nicht mehr Geschäftsführer: Huber, Stefan Michael, Stuttgart, *09.06.1967; Raith, Robert, Memmelsdorf, *09.09.1961; Schneider, Wolfgang, Calw, *01.11.1966.
2022-05-18: Die Gesellschaft ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 22.04.2022 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Häfele Holding GmbH", Nagold (Amtsgericht Stuttgart HRB 340358) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-05-24: Die Eintragung der Verschmelzung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers ist am 19.05.2022 erfolgt. Gemäß § 19 Abs. 2 UmwG von Amts wegen eingetragen. Das Registerblatt ist geschlossen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.