2012-08-14: Firma geändert; nun: Härle Hoch- und Tiefbau Betonfertigteile GmbH & Co. KG. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 01.08.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 01.08.2012 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Härle Hoch- und Tiefbau Betonfertigteile GmbH", Maselheim (Amtsgericht Ulm HRB 641122) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Einzelprokura mit der Ermächtigung zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken: Härle, Claudia Simone, Öpfingen, *01.09.1970. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.