2021-12-29: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 01.10.2021. Die Gesellschafterversammlung vom 03.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz und Geschäftsjahr), § 2 (Unternehmensgegenstand) und § 3 (Stammkapital) und den Wegfall von § 6 (Sonstiges) beschlossen. Der Sitz ist von München (Amtsgericht München HRB 270615) nach Salem verlegt. Bisher: "Weilchensee 1068. V V GmbH"; nun: Sitz verlegt; nun: Neue Geschäftsanschrift: Zur Öle 18, 88682 Salem. Gegenstand geändert; nun: Gegenstand: Die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Versicherungsverträgen als Versicherungsmakler gemäß § 34 d GewO sowie die Finanzanlagenvermittlung gemäß § 34 f Abs. 1 Nr. 1 GewO. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Nicht mehr Geschäftsführer: Roman, Doina, Bonn, *26.05.1978. Bestellt als Geschäftsführer: Härle, Dieter Anton, Salem, *04.09.1973, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2022-01-13: Die Gesellschafterversammlung vom 13.12.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag zum Zwecke der Verschmelzung mit Härle, Dieter Anton, Salem, *04.09.1973 als Inhaber der Firma "Dieter Härle Versicherungsmakler e.K.", Salem (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 707235) um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR im Wege der Ausgliederung erhöht. Stammkapital nun: 25.100,00 EUR. Der Einzelkaufmann Härle, Dieter Anton, Salem, *04.09.1973 hat als Inhaber der Firma "Dieter Härle Versicherungsmakler e.K.", Salem (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 707235) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 13.12.2021 und des Versammlungsbeschlusses vom gleichen Tag auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-01-24: Berichtigung von Amts wegen zur Geschäftsanschrift: Am Schlosssee 7, 88682 Salem.