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Häusliche Intensiv Pflege Althoff GmbH

Medizin und Gesundheit
Adresse / Anfahrt
Bonner Straße 41
53332 Bornheim
Kontakt
2 Ansprechpartner/Personen
Formell
5x HR-Bekanntmachungen:

2015-09-08:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.09.2015. Geschäftsanschrift: Bonner Straße 41, 53332 Bornheim. Gegenstand: die ambulante Kranken- und Betreuungspflege. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Althoff, Mario, Bornheim, *08.01.1960, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2015-09-10:
Die Gesellschafterversammlung vom 04.09.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR beschlossen. 25.100,00 EUR.

2021-02-01:
Nicht mehr Geschäftsführer: Althoff, Mario, Bornheim, *08.01.1960. Bestellt zum Geschäftsführer: Neumann-Rosenkranz, Silke, Schalksmühle, *07.06.1964, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Einzelprokura: Althoff, Erika, Bornheim, *08.06.1959.

2021-03-11:
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: de Matteis, Maurizio, Bochum, *07.09.1963.

2022-07-28:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.06.2022 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 27.06.2022 mit der IC Home 24 GmbH mit Sitz in Norderstedt verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.