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Häusliche Krankenbetreuung Edith Müller GmbH

Fischerdorf Freest, Stationärer Pflegedienst, Altersgerechtes Wohnen...
Adresse / Anfahrt
Kirschenreihe 19
17440 Kröslin
1x Adresse:

Die Ecke 2c
17440 Kröslin


Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2017-11-20:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Satzung vom 16.10.2017. Geschäftsanschrift: Kirschenreihe 19, 17440 Kröslin OT Freest. Betreuung und Versorgung von pflegebedürftigen Menschen. Des Weiteren werden Leistungen der Behandlungspflege nach dem fünften Sozialgesetzbuch und die Grundpflege nach dem elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) sowie die hauswirtschaftliche Versorgung angeboten. 125.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Müller, Edith Emma Elsa, Kröslin, *03.10.1955; Scholz, Kristin, Kröslin, *07.08.1976, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung von Vermögensteilen der Häusliche Krankenbetreuung Edith Müller e.K. mit Sitz in Kröslin (Amtsgericht Stralsund HRA 20164 ) nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 16.10.2017 und des Ausgliederungsentscheidung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.10.2017. Die Ausgliederung ist wirksam geworden mit der Eintragung am gleichen Tage auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.