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Häusliche Krankenpflege Werbig GmbH

Antragsstellung Haushaltshilfe, Entlastungspflege, Fahrbarer Mittagstisch..., Haushaltshilfe Fahrbarer, Krankenhaus-Nachsorge, Pflegeberatungseinsätzen, SGB XIz, SGB XIz Ausführung
Adresse / Anfahrt
Dorfstraße 20
14913 Niederer Fläming
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2013-11-22:
inländische Geschäftsanschrift: Dorfstraße 20, 14913 Werbig; Gegenstand: Grund- und Behandlungspflege, Pflege nach SGB XI, die Tagesbetreuung, die hauswirtschaftliche Versorgung, die Beratung pflegender Angehöriger und die Übernahme von Verhinderungspflege sowie die Veranstaltung von Schulungskursen und die Durchführung von Beratungen. Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer: Desche, Mike, *08.11.1966, Niederer Fläming OT Werbig; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 30.09.2013

2014-04-30:
Kapital: 25.100 EUR; Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 30.09.2013 ist das Stammkapital zur Durchführung der Ausgliederung mit dem einzelkaufmännischen Unternehmen Häusliche Krankenpflege Silke Desche e.K. um 100,00 EUR auf 25.100,00 EUR erhöht und der Gesellschaftsvertrag geändert in § 4 (Stammkapital und Stammeinlagen). Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.09.2013 das von Frau Silke Desche, Werbig, als Inhaberin unter der Firma Häusliche Krankenpflege Silke Desche e.K. (Amtsgericht Potsdam HRA 5930 P) in Werbig bertriebene Unternehmen übernommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird