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Häuslicher Pflegedienst Bauernfeind GmbH

Pflegedienst, Klientinnen und Klienten, Verbandsgemeinden..., Wundversorgung, Bereitschaftsdienst, Spezialisierter, Pflegehelfer/in, Hauswirtschaftskräfte, Medizinische/r, Ausgebildete, Betreuungskräfte
Adresse / Anfahrt
Hammer Straße 6
51570 Windeck
1x Adresse:

Mühlenstraße 1
57577 Hamm (Sieg)


Kontakt
12 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 12 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2021-07-14:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.05.2021. Geschäftsanschrift: Hammer Straße 6, 51570 Windeck. Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Alten- und Krankenpflege und sonstiger Dienstleistungen für Senioren oder hilfebedürftiger Meschen im häuslichen Umfeld. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Bauernfeind, Gonda Maria, Windeck, *01.02.1961; Bauernfeind, Fred Martin, Windeck, *06.04.1957, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Ausgliederung der Gesamtheit des von dem Einzelkaufmann Bauernfeind, Gonda Maria, Windeck, *01.02.1961 unter der Firma Häuslicher Pflegedienst Gonda Bauernfeind e.K. in Windeck betriebenen Unternehmens nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 20.05.2021. Die Ausgliederung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 12.07.2021 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.

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