2017-12-06: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.09.2017. Geschäftsanschrift: Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main. Gegenstand: Die Beratung im Prozessbereich von Prüf-, Planungs- und Bauprozessen sowie dem Aufbau von Projekt- und Abteilungsorganisationen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Höflich, Frank Christian, Frankfurt am Main, *27.12.1971; Maier, Andreas, Butzbach, *24.11.1962, jeweils mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2021-12-28: Die Gesellschafterversammlung vom 29.11.2021 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 (Firma, Sitz, Geschäftsjahr und Bekanntmachungen) sowie 3 (Stammkapital und Geschäftsanteile) beschlossen. Neue Firma: Höflich Ingenieur Consult GmbH. Nicht mehr Geschäftsführer: Maier, Andreas, Butzbach, *24.11.1962. Die Gesellschaft hat als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 29.11.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung auf die AMBau Construction GmbH mit Sitz in Butzbach (Amtsgericht Friedberg (Hessen); HRB 9772) übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.