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HörTech gGmbH

Kulturzentrum
Adresse / Anfahrt
C/O HAUS DES HÖRENS
Marie-Curie-Straße 2
26129 Oldenburg
Kontakt
1 Ansprechpartner/Personen
Formell
6x HR-Bekanntmachungen:

2011-03-25:
Geschäftsanschrift: Marie-Curie-Straße 2, 26129 Oldenburg. Einzelprokura: Krause, Lars, Rastede, *14.09.1967.

2016-05-03:
Einzelprokura: Quirandt, Sebastian, Oldenburg, *13.02.1983.

2018-12-11:
Nicht mehr Geschäftsführer: Albani, Stephan, Wardenburg, *03.06.1968. Geschäftsführer: Quirandt, Sebastian, Edewecht, *13.02.1983, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Quirandt, Sebastian, Oldenburg, *13.02.1983. Einzelprokura: Bach, Jörg-Hendrik, Oldenburg, *21.01.1983.

2019-11-19:
Prokura erloschen: Krause, Lars, Rastede, *14.09.1967.

2021-11-10:
Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Hörzentrum Oldenburg gGmbH am 10.11.2021 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Die Gesellschaft ist erloschen.

2021-11-10:
Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.10.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.10.2021 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 08.10.2021 mit der Hörzentrum Oldenburg gGmbH mit Sitz in Oldenburg verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.