2016-05-26: Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Maximilianstraße 14, 91522 Ansbach. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Persönlich haftender Gesellschafter: Eisen Beteiligungs GmbH, Ansbach , mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2016-06-11: Firma geändert, nun: Hörgeräte Eisen GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme gemäß Ausgliederungsvertrag vom 06.06.2016 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.06.2016 und Ausgliederungserklärung des Einzelkaufmanns vom 06.06.2016 das unter der Firma Hörgeräte Eisen e.K. mit dem Sitz in Ansbach betriebene einzelkaufmännische Unternehmen übernommen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2018-08-18: Einzelprokura: Eisen, Karin, Ansbach, *01.12.1954; Dr. Kemmerling, René, Sachsen b. A., *04.08.1978. Die Hörgeräte Hoffmann & Wudtke Ansbach Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Ansbach ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.06.2018 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.