2011-09-26: Der Inhaber hat das Vermögen der Hörstudio S Hörgeräte GmbH mit Sitz in Koblenz (Amtsgericht Koblenz HRB 5056) im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 29.08.2011 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung vom 29.08.2011 als Ganzes übernommen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2015-01-02: Neue Firma: Hörstudio S. e.K. Inhaber Robert Schmitz. Änderung der Geschäftsanschrift: Kruppstraße 37 a, 56072 Koblenz. Der Inhaber handelt allein. Nicht mehr Inhaber: Schmitz, Manfred, Koblenz, *08.07.1948. Nunmehr Inhaber: Schmitz, Robert, Koblenz, *26.02.1980. Prokura erloschen: Schmitz, Robert, Koblenz, *26.02.1980. Das Handelsgeschäft ist mit dem Recht zur Firmenfortführung übergegangen. Der Übergang der in dem Betriebe des Geschäfts entstandenen Verbindlichkeiten und Forderungen ist beim Erwerb des Geschäfts durch den neuen Inhaber ausgeschlossen.