2009-12-10: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 07.01.1993 zuletzt geändert am 02.02.1994. Die Gesellschafterversammlung vom 14.10.2009 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 Satz 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Westerstede (AG Oldenburg HRB 120511) nach Uplengen-Remels, die Umstellung auf Euro sowie die Erhöhung des Stammkapitals um 870,81 EUR auf 52.000,00 EUR sowie die Änderung von § 4 (Stammkapital) und § 6 Ziffer 5) (Beschlüsse der Gesellschafter, Gesellschafterversammlung) der Satzung beschlossen. Geschäftsanschrift: Alter Postweg 44, 26670 Uplengen-Remels. Gegenstand: Gegenstand des Unternehmens ist das Betreiben des Hörgeräteakustikhandwerks und der Einzelhandel mit Hörhilfen und dazugehörendem Zubehör sowie die Fortsetzung des unter der Firma "Isermann OHG in Wilhelmshaven betriebenen Unternehmens. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen direkt oder indirekt zu beteiligen und deren Geschäftsführung zu übernehmen. Stammkapital: 52.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nicht mehr Geschäftsführer: Isermann, Tim, Westerstede, *01.08.1968; Isermann, Heiko, Westerstede, *02.08.1946.
2013-01-24: Nicht mehr Geschäftsführer: Isermann, Heiko, Westerstede, *02.08.1946. Bestellt als Geschäftsführer: Isermann-Boelssen, Rita, Aurich, *18.11.1967, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-01-15: Bestellt als Empfangsberechtigte Person: Friese, Rolf, Burgstraße 1, 26655 Westerstede. Ist nur ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Liquidatoren gemeinsam vertreten. Nicht mehr Geschäftsführer: Isermann-Boelssen, Rita, Aurich, *18.11.1967. Bestellt als Liquidator: Friese, Rolf, Westerstede, *08.08.1949. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
2018-04-16: Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Oldenburg vom 07.03.2018 ist das Insolvenzverfahren eingestellt.
2019-01-25: Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2018 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma und die Sitzverlegung nach Westerholt beschlossen. Geändert, nun: Neue Firma: Hörsysteme Isermann GmbH. Sitz verlegt, nun: Westerholt. Geschäftsanschrift: Kirchweg 6, 26556 Westerholt. Ausgeschieden als Empfangsberechtigte Person: Friese, Rolf, Burgstraße 1, 26655 Westerstede. Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Nicht mehr Liquidator: Friese, Rolf, Westerstede, *08.08.1949. Bestellt als Geschäftsführer: Claaßen, Christian, Aurich, *10.06.1981; Isermann-Boelssen, Rita, Aurich, *18.11.1967. Die Gesellschafterversammlung vom 27.12.2018 hat die Fortsetzung der Gesellschaft beschlossen.
2019-10-04: Die Gesellschafterversammlung vom 26.09.2019 hat zum Zwecke der Übernahme von Vermögensteilen der Hörgeräte Isermann GmbH mit Sitz in Aurich die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 4 (Stammkapital, Stammeinlagen, Kosten) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR beschlossen. 53.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat von der Hörgeräte Isermann GmbH mit Sitz in Aurich (Amtsgericht Aurich, HRB 201828) die deren Teilbetrieb Wiesmoor und Teilbetrieb Westerholt zuzuordenden Teile ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrag vom 26.09.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom 26.09.2019. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.