2005-09-13: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2005. Gegenstand: Installation von Sanitär- und Heizungsanlagen, Handel mit Heizungen und Sanitäreinrichtungen sowie deren Zubehör, Beratung und Konzeption von Heizungsanlagen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann Geschäftsführern Einzelvertretungsbefugnis sowie Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilt werden. Geschäftsführer: Hülsmann, Oliver, Viersen, *28.09.1957; Hülsmann, Thomas, Viersen, *07.06.1959, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-12-30: Die Gesellschafterversammlung vom 20.10.2015 hat die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 50.000,00 EUR auf 75.000,00 EUR zum Zwecke der Durchführung der Verschmelzung der thermobil Gesellschaft mobile Fernwärme mbH sowie die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 beschlossen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.10.2015 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und derjenigen des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tag mit der thermobil Gesellschaft für mobile Fernwärme mbH mit Sitz in Viersen (Amtsgericht Mönchengladbach HRB 10607) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.