2006-04-19: Die Gesellschafterversammlung vom 03.02.2006 hat die Umstellung des Stammkapitals auf 1.278.229,70 Euro sowie gleichzeitig eine Herabsetzung um 1.178.229,70 EUR und Änderungen des Gesellschaftsvertrages in §§ 3 (Stammkapital) und 12 (Bekanntmachungen) beschlossen. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR.
2006-10-11: Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Maus, Hubert, Homberg (Ohm), *19.02.1963.
2007-09-19: Nicht mehr Geschäftsführer: Ruland, Harald, Bad Camberg, *01.04.1945. Bestellt als Geschäftsführer: Hill, Peter, Antrifttal-Ohmes, *16.07.1969, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2008-05-28: Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Mauch, Hermann, Grünberg, *23.01.1958, mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2015-02-06: Nicht mehr Geschäftsführer: Hill, Peter, Antrifttal-Ohmes, *16.07.1969. Prokura erloschen: Hill, Peter, Antrifttal-Ohmes, *16.07.1969.
2016-11-03: Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Mauch, Hermann, Grünberg, *23.01.1958. Einzelprokura: Groh-Papenfuß, Hartmut, Mücke, *07.09.1976; Petersohn, Uwe, Homberg , *06.09.1962.
2017-09-18: Bestellt als Geschäftsführer: Fisches, Peter, Laubach, *20.04.1966; Roßkothen, Lars, Hübingen, *15.11.1970, jeweils einzelvertretungsberechtigt.
2018-01-17: Die Gesellschafterversammlung vom 30.11.2017 hat Änderungen des Gesellschaftsvertrages in den §§ 1 und 2 (Unternehmensgegenstand) beschlossen. Neue Firma: Hürner Luft- und Umwelttechnik GmbH. Neuer Gegenstand: Entwicklung, Planung, Fertigung, Installation und der Vertrieb von Ventilatoren und Komponenten aus thermoplastischen Kunststoffen. Zudem die Planung, Projektierung, Fertigung, Installation und Wartung von Anlagen und Aufgaben im Bereich Luft-, Kälte-, Klima-, Mess-, Regel- und Gebäudetechnik. Darüber hinaus der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen. Einzelprokura: Baumgarten, Torsten, Hofheim am Taunus, *17.02.1968; Röhrich, Thomas, Mücke, *16.08.1967.
2019-08-07: Die Gesellschafterversammlung vom 16.07.2019 hat die Erhöhung des Stammkapitals um 3.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der HLU Systemtechnik GmbH, Ransbach-Baumbach (Amtsgericht Montabaur, HRB 7500) und die entsprechende Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 sowie weitere Änderungen in § 7 (Gesellschafterbeschlüsse) und die Einfügung der §§ 4a (Abtretung und Einziehung von Geschäftsanteilen), 4b (Abfindung eines Gesellschafters), 4c (Mitveräußerungsverpflichtung (Drag-Along-Recht)) und 4d (Mitveräußerungsrecht (Tag-Along-Recht)) beschlossen. Neues Stammkapital: 103.000,00 EUR. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Im übrigen wird auf den Verschmelzungsvertrag vom 16.07.2019 Bezug genommen.
2019-08-20: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2019 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der HLU Systemtechnik GmbH mit dem Sitz in Ransbach-Baumbach verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
2022-03-24: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 20.01.2022 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der HLU Monsun GmbH mit dem Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 30161) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.