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Hüttenteich Geising GmbH

Ferienhausvermietung, Naturbad, Kohlhau-TeamMarathon..., KohlhauMountainCup, Spielbrett, KMC, HERZLICHES
Adresse / Anfahrt
Hüttenteich 1
01778 Geising
Kontakt
3 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 3 Mitarbeiter
Formell
2x HR-Bekanntmachungen:

2013-04-25:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 02.04.2013. Geschäftsanschrift: Hüttenteich 1, 01778 Altenberg OT Geising. Gegenstand des Unternehmens: der Betrieb von Hotels oder ähnlichen Beherbergungseinrichtungen, insbesondere der Betrieb der Hüttenteich-Baude und des Naturbades Hüttenteich in Geising. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Knöfel, Uwe, Dresden, *19.10.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-03-12:
Wohnort geändert, nun: Geschäftsführer: Knöfel, Uwe, Altenberg OT Geising, *19.10.1965, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist durch Verschmelzungsvertrag vom 28.02.2020 und Beschluss der Gesellschafterversammlung vom selben Tag mit dem Vermögen ihres Alleingesellschafters Uwe Knöfel verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.