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Hänsel Processing GmbH

Torrone, Sucroliner, Nutraceuticals..., OTC-Supplements, Toffees, JellyStar, Fondant, Süßwarenindustrie, Klöckner
Adresse / Anfahrt
Lister Damm 19
30163 Hannover
Kontakt
32 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 32 Mitarbeiter
Formell
10x HR-Bekanntmachungen:

2009-10-05:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 22.09.2009. Geschäftsanschrift: Lister Damm 19, 30163 Hannover. Gegenstand: Herstellung und Vertrieb von Prozessanlagen und Verpackungsmaschinen für die Süßwaren- und Dauerbackwarenindustrie. Stammkapital: 400.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kühn, Heiko, Hannover, *17.04.1965; Temme, Frank, Wedemark, *18.09.1968, jeweils einzelvertretungsberechtigt.

2009-12-18:
Einzelprokura: Dissieux-Annecke, Birgit, Hannover, *10.09.1970.

2009-12-30:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsräger vom gleichen Tage mit der Klöckner Hänsel Processing GmbH mit Sitz in Hannover (Amtsgericht Hannover HRB 4322) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

2010-01-29:
Die Gesellschafterversammlung vom 10.12.2009 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Klöckner Hänsel Processing GmbH.

2011-04-12:
Prokura erloschen: Dissieux-Annecke, Birgit, Hannover, *10.09.1970.

2011-12-20:
Die Gesellschafterversammlung vom 02.08.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 11 (Gewinnverteilung) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 23.11.2011 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Neue Firma: Hänsel Processing GmbH. Geändert, nun: Geschäftsführer: Kühn, Heiko, Hannover, *17.04.1965; Temme, Frank, Wedemark, *18.09.1968, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2012-10-23:
Einzelprokura: Kleinhofer, Sven, Kierspe, *31.05.1973.

2014-01-28:
Personenbezogene Daten geändert, nun: Geschäftsführer: Temme, Frank, Ronnenberg, *18.09.1968, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

2020-03-12:
Nicht mehr Geschäftsführer: Temme, Frank, Ronnenberg, *18.09.1968.

2021-11-11:
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.08.2021 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.08.2021 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.08.2021 mit der Candy Recycling GmbH mit Sitz in Hannover verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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