2018-08-17: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 09.08.2018. Geschäftsanschrift: Assenbachweg 4, 40764 Langenfeld. Gegenstand: Der Betrieb eines ambulanten Alten- und Krankenpflegedienstes. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Körber, Jennifer Elisabeth, Siegburg, *31.05.1980; Noffke, Patrick, Langenfeld, *21.01.1986, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2018-09-24: Die Gesellschafterversammlung vom 31.08.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR zum Zwecke der Verschmelzung mit der Häusliche Krankenpflege Noffke oHG, Langenfeld (AG Düsseldorf, HRA 25073) beschlossen. Neues Stammkapital: 26.000,00 EUR.
2018-09-28: Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 31.08.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 31.08.2018 mit der Häusliche Krankenpflege Noffke oHG mit Sitz in Langenfeld (AG Düsseldorf, HRA 25073) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.