2020-12-12: Name der Firma: Häuslicher Krankenpflegedienst Stecher GmbH; Sitz der Firma: Woltersdorf; Geschäftsanschrift: Seestraße 11, 15569 Woltersdorf; Gegenstand: Die Pflege und Unterstützung von Personen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind, insbesondere durch häusliche Krankenpflege, ambulante Pflege, Haushaltshilfe, Haus- oder Familienpflege oder sonstige soziale Dienste sowie Handel mit Gütern und Dienstleistungen im Gesundheitswesen. Kapital: 25.000,00 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1.
Bah, Antje, geb. Stecher, *27.03.1984, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Geschäftsführer: 2.
Stecher, Karin, geb. Bergmann, *17.02.1958, Woltersdorf; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 20.11.2020
2021-06-15: Kapital: 26.000,00 EUR; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 18.05.2021 ist zum Zweck der Ausgliederung zur Aufnahme das Stammkapital um 1.000,00 EUR auf 26.000,00 EUR erhöht; der Gesellschaftsvertrag ist entsprechend geändert in § 4 . Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 18.05.2021 im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme Teile des Vermögens der Stecher, Karin, geb. Bergmann, *17.02.1958, Woltersdorf, übernommen, und zwar das von ihr unter der Firma "Häuslicher Krankenpflegedienst Stecher, Inh. Karin Stecher e. Kfr." in Woltersdorf, Amtsgericht Frankfurt (Oder), HRA 4022 FF, betriebene Einzelunternehmen.
Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht:
Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird