2015-01-28: Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.12.2014. Geschäftsanschrift: Niederstraße 14, 59964 Medebach. Gegenstand: Pflege und Unterstützung von Personen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind; insbesondere durch Tagespflege, häusliche Krankenpflege, ambulante Pflege, Haushaltshilfe, Haus- oder Familienpflege sowie sonstige soziale Dienste oder eng mit der Sozialfürsorge verbundene Tätigkeiten, Handel mit Gütern und Dienstleistungen im Gesundheitswesen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Huneck, Klaus, Medebach, *14.06.1970.
2015-05-05: Die Gesellschafterversammlung vom 27.03.2015 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Geschäftsanteile) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 1.000,00 EUR auf jetzt 26.000,00 EUR zum Zwecke der Ausgliederung zur Aufnahme des von Klaus Huneck, *14.06.1970, Medebach, als Inhaber unter der Firma Häuslicher Pflegedienst Klaus Huneck e. Kfm., Medebach (Amtsgericht Arnsberg, HRA 7715) betriebenen Unternehmens beschlossen. 26.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 27.03.2015 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 27.03.2015 Teile des Vermögens des Klaus Huneck, *14.06.1970, Medebach, als Inhaber des unter der Firma Häuslicher Pflegedienst Klaus Huneck e. Kfm., Medebach (Amtsgericht Arnsberg, HRA 7715) betriebenen Unternehmens als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.