2009-10-12: Name der Firma: Hörgeräte Kersten Verwaltungs GmbH Sitz der Firma: Geschäftsanschrift:; Dorfstr. 33, 24536 Neumünster Gegenstand: Zentralhandel mit Hörgeräten und Trockenrasierern nebst dem jeweiligen Zubehör sowie die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Lohn- und Finanzbuchhaltung, Marketing, Büromanagement sowie sonstigen administrativen Bereichen Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 27.08.2009 ist der Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma) und in § 2 (Gegenstand) geändert. Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungsplans vom 27.08.2009 einen Teil ihres Vermögens auf die neu gegründete Hörgeräte Kersten Nord GmbH Trockenrasierer Zentrale (Amtsgericht Kiel, HRB 11127 KI) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..
2009-10-27: Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft hat auf Grund des Spaltungsplans vom 27.08.2009 einen Teil ihres Vermögens auf die neu gegründete Kersten Süd GmbH Trockenrasierer-Zentrale (Amtsgericht Kiel, HRB 11209 KI) übertragen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..