2013-05-31: (Ausübung sämtlicher Tätigkeiten, die dem Berufsbild des Hörgeräteakustikers (Nr. 34 Anlage A zur Handwerksordnung) entsprechen, insbesondere die Fertigung, Anpassung, Reparatur und der Verkauf von Hörgeräten und branchenüblichen Zubehörs.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Hauptstraße 1 e, 77815 Bühl. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder Geschäftsführer einer persönlich haftenden Gesellschafterin ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter dieser persönlich haftenden Gesellschafterin Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Andreas Lorenz Management GmbH, Bühl (Amtsgericht Mannheim HRB 716205), mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
2013-07-05: Der Einzelkaufmann Lorenz, Andreas Rolf, Bühl, *21.04.1962 hat als Inhaber der Firma "Hörgeräte Lorenz e.K.", Bühl (Amtsgericht Mannheim HRA 704650) einen Teil des von ihm betriebenen Unternehmens (Das gesamte Vermögen des in Bühl betriebenen Hauptgeschäfts 'Hörgeräte Lorenz e. K." ohne das Vermögen der beiden Zweigniederlassungen in Achern und Kehl) im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 17.05.2013 und des Versammlungsbeschlusses vom 17.05.2013 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme).Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.