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Hörgeräte Undine Hoyer GmbH

Gehör, Hörgeräteakustiker, Hörlösungen..., Hörsysteme, Hörimplantate, Ohrabformung, Signalanlagen, Gehörschutz, Phonak, Audia
Adresse / Anfahrt
Weststraße 96
09116 Chemnitz
Kontakt
5 Ansprechpartner/Personen
Statistik
mind. 5 Mitarbeiter
Formell
HR-Bekanntmachungen:

2016-06-24:
Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 20.06.2016. Geschäftsanschrift: Weststraße 96, 09116 Chemnitz. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Leistungen zur Beratung bezüglich Hörgeräteversorgungen und Zubehör; Messung der Kenndaten des Gehörs; Auswahl und Anpassung von Hörsystemen; Annahme, Versand, Ausgabe bzw. Durchführung von Reparaturen; Verkauf von Batterien und Zubehör; Hausbesuche; Service und Ersatzteillieferung für Cochlea-Implantate; Programmierung/Anpassung von Cochlea-Implantaten. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Hoyer, Undine, Chemnitz, *29.01.1967, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Hörgeräte Undine Hoyer e. K. mit Niederlassung in Chemnitz als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 20.06.2016. Die Gesellschaft ist entstanden mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des übertragenden Rechtsträgers am heutigen Tag.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.

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